Natürlich können Sie das. Sobald Sie von Lektorat Berlin per E-Mail ein unverbindliches Angebot erhalten haben und Sie dieses bestätigen, ist der dadurch zustande gekommene Vertrag rechtsgültig. Mit anderen Worten: Sofern beide Vertragspartner nicht ausdrücklich neue Honorarvereinbarungen treffen, gilt der einmal unterbreitete Kostenvoranschlag. » Preise